Wer hat die Kosten zu tragen?

► Sämtliche Kosten des Ausbaus der A22 inkl. den Schutzmaßnahmen sind von der ASFINAG zu tragen.

► Wer die Belastung (den Schaden) verursacht, hat für wirksame Maßnahmen zu sorgen. Wir fordern daher die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz (1) der Stockerauer Bevölkerung sowie (2) des Naturschutzgebietes (Natura 2000) "Stockerauer Au"  nach dem Verursacherprinzip.

► Die ASFINAG erwirtschaftet aus Vignetten, Roadpricing und Mauterlösen jedes Jahr Gewinne. Das Geld ist also der vorhanden, wir müssen es nur für uns beanspruchen, sonst wird es woanders ausgegeben. Hierzu ein entsprechender Presseartikel.

► Das Budget der Stadtgemeinde Stockerau darf nicht belastet werden.

► Aufgrund von Abänderungen der ASFINAG-Projektunterlagen (Beischeid 2007) läuft derzeit im BMVIT ein neues Verfahren zur Feststellung, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Bei der UVP sind die öffentlichen Interessen (Verkehrsfluß, ...) am Bau und die dagegenstehenden Interessen (Lärmschutz für AnwohnerInnen, Grundstücksenteignungen, ...) abzuwägen. Durch behördliche Auflagen werden die Interessen (wie z.B. der Lärmschutz) sichergestellt. Wenn die Verfahrensparteien (Stadtgemeinde, Bürgervertreter, anerkannte Umweltorganisationen, Bezirksbehörde ...) genau auf diese Auflagen hinarbeiten, so kann eine bestmögliche Lösung (am Besten sogar die Einhausung) erreicht werden. Bezahlt werden die Auflagen grundsätzlich durch den Projektwerber, die ASFINAG.

► Bei Neubauten zählt die Einhausung zum technischen Standard, im praktischen Regelfall sogar bei einer wesentlich geringeren Bevölkerungsanzahl bei geringerem VerkehrsaufkommenEs gibt also deutlich bessere Lösungen, welche die ASFINAG österreichweit woanders* zum Schutze der betroffenen AnwohnerInnen bereits zahlreich umgesetzt hat. Warum nicht auch bei uns?

* entsprechende Beispiele sind untenstehend angeführt

► Es kann nicht sein, dass zwischen Neubau und Ausbau (trotz gleicher gesetzlicher Grundlagen!) mit zweierlei Maß gemessen wird. Nur weil es sich um keinen Neubau handelt und wir die bisherige Belastungen ertragen bzw. hingenommen haben, sollen wir NOCH MEHR BELASTUNG akzeptieren? Wo ist da die Logik? (siehe Seite 5 und 6 des Bescheides aus dem Jahr 2007)

► Details zu EU-Förderungen
   

    27.06.2019 - Dieser Punkt wird in Kürze vervollständigt!

► Die Bürgerinitiative hat in der Vergangenheit folgende Neubauten als Beispiele aufgezeigt:
      - S1 Tradenbergtunnel (NÖ)
      - S1 Einhausung Stetten (NÖ)
      - S1 Einhausung Korneuburg (NÖ)
      - S10 Einhausung Rainbach (OÖ)
      - S7 Unterflurtrasse Speltenbach (Stmk.)
      - S36 Judenburg (Stmk.) etc.


► Abgesehen von den obigen Beispielen gibt aber auch bereits umgesetzte österreichische Projekte, wo Einhausungen an bestehenden Autobahnen nachträglich erfolgt sind:

     - A22 Kaisermühlentunnel

        Zitat von wien.gv.at: "Die Bauarbeiten waren unter ständiger Aufrechterhaltung des Verkehrs
        durchzuführen. Jeweils zwei Fahrstreifen standen für beide Fahrtrichtungen der Donauufer-
        autobahn zur Verfügung. Die Benutzbarkeit aller Ein- und Ausfahrten wurde gewährleistet."


        Historie lesen (Link)

      - A10 Zederhaus im Lungau (Sbg.)

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      - A12 Tunnel Amras (Tirol)

        Pressetext lesen (PDF)

 

         
          Das Bsp. wurde im Sept. 2018 von Umweltgemeinderat Didi Pfeiler, DIE GRÜNEN STOCKERAU, eingebracht.
          Bildquellen: ASFINAG, Doka Österreich, Mooser Schwingungstechnik, Ing. Hans Bodner Bau
          grafische Gestaltung: Bürgerinitiative

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