Werte UnterstützerInnen!

Die ASFINAG hat ihr Projekt aus dem Jahr 2006 zum Ausbau der A22 überarbeitet. Die "großen" Änderungen zur ursprünglichen Planung der ASFINAG sind, dass die Schallschutzwände nicht mehr am Erdwall errichtet werden sollen, sondern direkt neben der Fahrbahn. Das Ziel der ASFINAG ist es, den Ausbau so günstig wie möglich zu machen.

Das Ziel der Stadt Stockerau muss es sein, den StockerauerInnen gesunde und lebenswerte Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Eine Komplett-Einhausung ist unserer Einschätzung nach die einzige Möglichkeit um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen - Lärm, Feinstaub, Naturschutzgebiet. Die Trassenführung zwischen dicht besiedeltem Wohngebiet und Naturschutzgebiet lässt unserer Einschätzung nach keine andere Lösung zu.

Die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang - Ausbau A22 Abschnitt Stockerau" hat die fast 600 Seiten des neuen Aktes 2016 studiert und einen Mängelkatalog erstellt.

Wir haben im Rahmen einer Besprechung zur weiteren Vorgehensweise A22 am 8.8.2019 den Mängelkatalog der Stadtgemeinde und allen Fraktionen präsentiert und zur Verfügung gestellt. Damit kann die Fr. Bgm. Mag. (FH) Andrea Völkl und Ihr Team unsere Erkenntnisse in den heutigen (28.08.2019) Gesprächen mit der ASFINAG  berücksichtigen, zu der auch ein Vertreter der Bürgerinitiative geladen ist.

Die Gesetze und erst kürzliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts stärken die Stockerauer Position erheblich, so dass die ASFINAG bei ihren Projektunterlagen bewusst oder aus Fahrlässigkeit falsche Zahlen bei der Berechnung verwendet und manche Bereiche komplett ausspart.
 Stockerau muss diese Chance nutzen und darf keine Kompromisse eingehen, solange die Projektierung der ASFINAG nicht fehlerfrei ist und allen gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

Eine Teil-Einhausung aus jetziger Sicht wäre ein schlechter Kompromiss für Stockerau!

Wir werden weiter berichten.

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Der Mängelkatalog inkl. Forderungen und Bildanhang zum Akt des A22-Einreichprojektes 2016 kann hier auch als PDF heruntergeladen werden. (11 MB)

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